Alpen-Huckepack-Verkehr

  1. Kern dieses Vertrages ist, daß Italien und Deutschland die technischen Voraussetzungen für den Alpen-Huckepack-Verkehr in ihren Ländern schaffen, insbesondere Terminals zur Lkw-Verladung auf die Bahn. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)