Alt-Antragstellern

  1. Das angefochtene Urteil genügt diesen Anforderungen sowohl an den Überzeugungsmaßstab des § 14 I 1 KDVG als auch hinsichtlich der Art und Weise, wie bei "Alt-Antragstellern" diese Überzeugung zu gewinnen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)