Die Alteigentümerin hat auch absichtlich weder einen privaten noch einen kommunalen Verwalter beauftragt, ihre Steuern zu zahlen.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Das Schweriner Verwaltungsgericht wies die Klage des 72jährigen gegen die Rückübertragung des Hauses in Ahrenshoop (Mecklenburg-Vorpommern) an die Alteigentümerin ab.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
In Gerichtsverfahren gegen die Liquidatoren der DDR-Unternehmen wollte das Land seinen Anspruch als Alteigentümerin klären lassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)