Alteigentümern

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  1. Ein Investor könnte derzeit die Häuser nicht abreißen, sonst würden die Ansprüche von Alteigentümern wieder aufleben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Nirgendwo sonst in Ostdeutschland finden sich unter den Alteigentümern, die Rückgabeansprüche geltend machen, so viele einstige Großgrundbesitzer blauen Bluts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Berater von zedierenden Alteigentümern und Zessionaren müssen diese wichtige Frist unbedingt vormerken. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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