Alten-Service-Zentren

  1. Künftig sollen etwa die Volkshochschule, Jugendbegegnungsstätten oder Alten-Service-Zentren, aber auch Beratungsstellen für Aids-Kranke oder Schwangere kein Geld von der Stadt erhalten, sondern für ihre Leistungen kostendeckende Preise verlangen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2003)