Ehepaare, die beide am 1. Januar 2005 mindestens 64 Jahre alt waren, sollten sich einen zweiten Altersentlastungsbetrag sichern.
( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)
Wer fünf Jahre später 65 wird, muss sich lebenslang mit maximal 1520 Euro Altersentlastungsbetrag im Jahr begnügen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.09.2004)
Schlechter schneiden in jedem Fall die Rentner ab, wenn die Modellpläne verwirklicht werden: Sie müssten dann 70 Prozent ihrer Renten versteuern (7,5 Milliarden), außerdem soll ihnen der Altersentlastungsbetrag gestrichen werden (1,1 Milliarden).
( Quelle: Die Zeit (21/2001))