Altersrückstellung

  1. Pflegebedürftigkeit muß zwar nicht notwendig eine Folge des Alters sein, sie ist es jedoch faktisch in der überragenden Mehrzahl der Fälle. Nach Presseberichten fließt daher auch in die Beitragsberechnung eine Altersrückstellung ein (2). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)