Auch im übrigen aber können Verallgemeinerungen über erstrebenswerte Altersstrukturen in bestimmten Berufen und Versuche, ältere Arbeitnehmer zur Funktionsreserve des Arbeitsmarktes zu machen, verfassungsrechtlich gesehen kaum auf Verständnis stoßen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)