Die Richter gaben damit der Klage einer Krankenschwester gegen einen kirchlichen Verband statt und verurteilten ihn, mit der Frau einen Altersteilzeit-Vertrag abzuschließen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.10.2005)
Vertrauensschutz-Regelungen für eine Rente mit 60 Jahren sind vorgesehen für Beschäftigte, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und noch bis zum 31. Dezember 2003 einen Altersteilzeit-Vertrag abschließen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.12.2003)