Altersteilzeitarbeit

  1. Die mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand beschlossene, ab dem 1. Januar 1997 einsetzende Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gilt für ihn nicht. ( Quelle: Die Zeit 1996)