Altersuntergrenze

  1. Das verführt zu reflexartigen Positionierungen: Auch der Bundespräsident solle bitte unter jüngeren Kandidaten gesucht werden, sagt der Provokateur, die gesetzliche Altersuntergrenze liege bei 40, nicht 60 Jahren. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.08.2003)