Daß dies so ist, liegt auch an den regelmäßigen Altkleider-Sammlungen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Hinweise auf Altkleider-Sammlungen gelten nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt rechtlich als 'Werbung' und dürfen in Briefkästen mit dem Aufkleber 'Keine Werbung' nicht eingeworfen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)