Zu Unrecht bezeichne die Wieh Lieferungen aus diesen Altverträgen als vertraglos.
( Quelle: FAZ 1994)
Man sei unverändert der Meinung, daß die gesetzliche Frist für ordentliche Kündigungen von Altverträgen drei Monate betrage und für Neuverträge einen Monat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
In vielen Altverträgen schlummere somit programmierter Ärger.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.06.2003)
Bei den meisten Altverträgen gilt jedoch nach wie vor ein Garantiezins von 3,5 Prozent.
( Quelle: Die Zeit (45/2004))
Auch ihre Gehaltserhöhungen fallen magerer aus als bei den Mitarbeitern mit Altverträgen aus der Zeit der Tarifbindung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2001)