American Staffordshire Terrier

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  1. Sein Hund ist also einerseits gesetzlich gefährlich, weil er ein American Staffordshire Terrier ist. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Als solche klassiert das Landeshundegesetz die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 14.06.2005)
  3. Als Züchterin der Rasse American Staffordshire Terrier gehöre ich auch zu den Betroffenen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Das sind Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Bullterrier. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Bisher stehen zwölf Rassen auf der Liste, übrig bleiben sollen nur vier oder fünf, darunter Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. ( Quelle: Die Welt Online vom 10.04.2003)
  6. Fünf Rassen dürfen zudem nicht mehr gezüchtet werden: Der Pitbull, der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der American Staffordshire Terrier und der Tosa-Inu. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2001)
  7. In Rheinland-Pfalz bleiben Pitbull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier mit Maulkorb an der Leine, in Berlin sind davon zwölf Kampfhundrassen betroffen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.09.2001)
  8. Für fünf Rassen - Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Ina - sind grüne Plaketten vorgeschrieben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.05.2001)
  9. Der konkrete Fall: Eine Frankfurterin hatte einen American Staffordshire Terrier in ihrer Wohnung in einem Sieben-Parteien-Haus gehalten. ( Quelle: BILD 2000)
  10. Nach Ansicht der CDU dürfen die Rassen Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu künftig nicht mehr gezüchtet und gehalten werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
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