Ammoniumperchlorats

  1. Für eine illegale Lieferung von 500 Kilogramm als Düngemittel deklarierten Ammoniumperchlorats nach Libyen muß ein Geschäftsführer einer Berliner Exportfirma wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von 13.400 Mark zahlen. ( Quelle: TAZ 1992)