Für eine illegale Lieferung von 500 Kilogramm als Düngemittel deklarierten Ammoniumperchlorats nach Libyen muß ein Geschäftsführer einer Berliner Exportfirma wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein Bußgeld von 13.400 Mark zahlen.
( Quelle: TAZ 1992)