Auf Grund einer Amnestie-Regelung blieben diese Strafen jedoch ohne juristische Folgen.
( Quelle: Sat1 vom 21.12.2005)
Steuerpflichtiges Vermögen und steuerpflichtige Einkünfte, die dem Fiskus zwischen 1993 und 2002 verschwiegen wurden, können nach der Amnestie-Regelung nachträglich erklärt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.09.2004)
Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich mit bis zu fünf Milliarden Euro Einnahmen aus der Amnestie-Regelung gerechnet, musste jedoch solche Erwartungen später zurücknehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.04.2005)