Amstgericht

  1. Wenn Vermieter und Mieter einen anderen Gerichtsort vereinbart haben, so ist diese Absprache unwirksam, und der Vermieter muß im Streitfall zum Beispiel die MieterInnen einer Wohnung in der Ottenser Hauptstraße beim Amstgericht Hamburg-Altona verklagen. ( Quelle: TAZ 1996)