Trautners Physiotherapeut Gerhard Jesske habe vor dem Ludwigsburger Amtgericht bereits am 22. März berichtet, der Torhüter habe ihn an Gaudino verwiesen, als er sein Cabrio verschwinden lassen wollte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Bereits im Mai 1989 hatte das Amtgericht den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 3000 Mark (50 Tagessätze zu je 60 Mark) sowie zu einem Monat Führerscheinentzug verurteilt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)