Das Nähere, insbesondere über die Abgeordneten- und Altersentschädigung sowie die Amtsausstattung wird durch Bundesgesetz oder aufgrund eines Bundesgesetzes geregelt.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Der Vizepräsident bekommt die doppelte Diät/ monatlich 7.600 zu versteuernde Mark - plus 690 Mark steuerfreie Amtsausstattung und 30 Mark je Sitzung - summa summarum runde 10.000 Mark monatlich.
( Quelle: TAZ 1991)
Die jährlichen Gelder für die Amtsausstattung der Abgeordneten in Höhe von 10 973 Mark würden deshalb nicht erhöht, betonte die Bundestagsverwaltung.
( Quelle: DIE WELT 2000)