Das Amtsgericht Bonn hingegen dekretierte: Grillvergnügen einmal pro Monat - aber nur dann, wenn man die Nachbarn mindestens 48 Stunden im voraus darüber informierte.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.07.2003)
Der 175 Jahre alte Familienbetrieb hat beim Amtsgericht Bonn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
( Quelle: Die Welt Online vom 01.07.2003)