Bei der DNS-Speicherung im Rahmen von politischen Ermittlungsverfahren spielte Niedersachsen die Vorreiterrolle: Bereits im Sommer 1981 ordnete das Amtsgericht Braunschweig eine DNS-Analyse bei drei "Verdächtigen" an.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Der Fall Helmut Kramer wurde an das Amtsgericht Braunschweig zurückverwiesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.08.2004)
Deswegen hatte ihn das Amtsgericht Braunschweig im November 2003 zu einer Geldstrafe von 100 000 Euro verurteilt.
( Quelle: Die Welt vom 14.04.2005)
Das Amtsgericht Braunschweig hatte daraufhin gegen ihn eine Geldbuße von 600 Mark verhängt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.08.2004)