Bei einem Wohnungswechsel im Stadtgebiet dürfte somit regelmäßig kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen (Amtsgericht Münster, Az: 29 C 130/94).
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Sowohl das Amtsgericht Münster als auch das dortige Landgericht verurteilten allerdings die Frau zur Preisgabe ihres Wissens.
( Quelle: TAZ 1997)