Die Amtspflegschaft, § 1666 BGB, der Herausgabekonflikt zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern sowie die Adoption gegen den Willen der leiblichen Eltern werden ebenfalls behandelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wird ein Kind nichtehelich geboren, übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Amtspflegschaft.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die Absicherung durch die Amtspflegchaft ist ohne diese Amtspflegschaft bei den Rechtsanwälten mündiger zu bewerten, falls es Zahlungsschwierigkeiten gegeben hätte.
( Quelle: TAZ 1991)
Vor allem aber wurde die gesetzliche Amtspflegschaft nicht übernommen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Das Gericht sei mit der "Amtspflegschaft" den Argumenten des Jugendamtes gefolgt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)