Während der Staatsanwalt zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten noch ein Bußgeld von 300 Euro beantragte, ließ Amtsrichter Leendertz es bei einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung bewenden, da der Angeklagte nicht vorbestraft war.
( Quelle: Abendblatt vom 29.09.2004)