Amtsrichters

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  1. Im Rahmen eines solchen Prozesses waren das ungewöhnlich politische Worte eines Amtsrichters. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.03.2005)
  2. Mit großer Spannung war er erwartet worden, der erste Parteitag der erst im Juli dieses Jahres gegründeten Partei Rechtsstaatlicher Offensive (PRO) des polarisierenden Hamburger Amtsrichters Ronald B. Schill. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  3. Doch warum sollte ausgerechnet eine Partei im Namen des Amtsrichters Ronald Schill, der sich in Hamburg für die Wiedereinführung der blauen Polizeiuniformen engagiert, in Sachsen-Anhalt Arbeitsplätze schaffen? ( Quelle: Die Zeit (48/2001))
  4. Und hätten die beängstigenden Erfolge des gnadenlosen Amtsrichters Schill wie des begnadeten Advokaten Gysi nicht gerade erst wieder gezeigt, wohin die Reise geht? ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. Also nehmen beide, Staatsanwalt und Angeklagter, ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsrichters zurück. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 27.04.2002)
  6. Erstens ist die in der mündlichen Urteilsbegründung vorgetragene Ansicht des Amtsrichters haltlos, er müsse hier "pragmatisch", das heißt zeitsparend urteilen, weil sein Gericht "wichtigere" Dinge zu tun habe. ( Quelle: Die Zeit (47/2001))
  7. Für eine Koalition mit der Partei Rechtsstaatliche Offensive des Amtsrichters Ronald Schill, die aus dem Stand 19,4 Prozent bekam, und mit der FDP (5,1 Prozent) reichte das aber aus. ( Quelle: Die Welt 2001)
  8. Die Tatsache, daß sich der Staatsanwalt Robert Jungk auf die Seite seines Mandanten gestellt hatte, wertete B.'s Anwalt, Heinz-Jürgen Schneider, nach dem Prozeß als Zeichen der Isolierung des Amtsrichters. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  9. Auch die Schill-Partei in Hamburg und Niedersachsen lebte, wie Wolfgang Kreutzberger zeigt, nicht nur vom Charisma des Hamburger Amtsrichters Ronald Schill, sondern vom fortlebenden deutschen Rechtsradikalismus unter geänderten politischen Verhältnissen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.03.2005)
  10. Nach Auffassung des Amtsrichters liegt auch keine Mitschuld der Klägerin vor. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
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