Nach Angaben des Uckermärker Amtstierarztes Achim Wendlandt bestand für die Verbraucher keine Gefahr, da das kranke Tier nicht geschlachtet wurde.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.11.2002)
Auf Anweisung des Amtstierarztes wurden sie in ein Tierheim gebracht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Mit der Genehmigung des Amtstierarztes wird dem Hund eine Plakette ans Halsband gehängt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)