Mancher Theologe habe sich ausdrücklich wegen der Amtstracht an den Lech versetzen lassen, verrät die Mesnerin.
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"Die vorgeschriebene Amtstracht ist nicht vollständig, wenn der Rechtsanwalt keine weiße Krawatte trägt", hieß es in dem Urteil.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)