Während des schwebenden Verfahrens könnte Bürk lediglich als Amtsverweser bestellt werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Amtsverweser, der sich trotzdem offiziell Oberbürgermeister nennen darf, hat im Gemeinderat und in den Ausschüssen kein Stimmrecht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Solange der Rechtsstreit geführt wird, kann Eichert nur als Amtsverweser ohne Stimmrecht im Gemeinderat walten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)