Anbieter-Kennzeichnung

  1. Ausgenommen von der Anbieter-Kennzeichnung sind nur rein private Webseiten - wobei es auch hier Ausnahmen gibt: "Beispielsweise dann, wenn die Seite über einen Billiganbieter betrieben wird und dieser Werbebanner auf die Seite setzt", erklärt Koch. ( Quelle: )