Das Exequaturverfahren für beide Abkommen ist gleichartig geregelt im Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (AVAG) vom 30. 5. 1988 (55).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Kauffmann verwies zudem darauf, dass in anderen europäischen Staaten zwar das Asylrecht keinen Verfassungsrang besitzt, dort aber gleichwohl den deutschen Regelungen vergleichbare Anerkennungs- und Kontrollverfahren durch Gerichte bestehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)