Eine Mark pro Anfahrt-Kilometer zahlt der Fahrgast auch, wenn er sich aus einem anderen Ort ein Taxi bestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Ansonsten werden bei Bestellungen außerhalb des Taxi-Standortes eine Mark pro Anfahrt-Kilometer und Besetztfahrt berechnet, wenn Zielort wieder der vorherige Standort des Taxis ist (Tarifstufe I).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)