Angeklagten

  1. Der im Strafverfahren gehörte psychiatrische Sachverständige kam zu dem Schluss, die Tat des nicht vorbestraften Angeklagten sei eine affektive Kurzschlusshandlung gewesen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.08.2003)
  2. Als Indizien für die Mitgliedschaft Motassadeqs nannte der Richter vor allem die vom Angeklagten mitvollzogene Radikalisierung hin zum heiligen Krieg, Finanztransfers im Auftrag der Gruppe und eine Reise nach Afghanistan. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.08.2005)
  3. Die Angeklagten sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Pinneberg einen Ableger der verbotenen Skinhead-Organisation "Blood and Honor" gegründet und zwischen 2001 und 2003 aktiv gewesen sein. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2005)
  4. Nach Ansicht von Verteidiger Erich Buchholz dürften die Angeklagten nach DDR-Recht nicht wegen Totschlags an DDR-Flüchtlingen belangt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Das Tribunal erwartet bestimmt, daß die Angeklagten unverzüglich im Gerichtssaal zu Den Haag erscheinen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Die Angeklagten hätten auf dem Schreibtisch Unterlagen über die Vermögenssituation entdeckt und den Plan gefaßt, die Frau 'regelrecht abzuzocken'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Während des Prozesses nahmen die Angeklagten ursprüngliche Teilgeständnisse wieder zurück und erklärten, diese Geständnisse seien unter Folter zustande gekommen. ( Quelle: Die Welt vom 27.12.2005)
  8. In dem Konvolut wird anhand von Stasi-Akten die Zusammenarbeit von einigen Angeklagten mit der Staatssicherheit offengelegt. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Hinter den Angeklagten mit ihren 15 Verteidigern waren einige Dutzend Anwälte der Nebenkläger postiert. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.06.2002)
  10. "Nuri" und "Derwisch" müssen sich demnächst mit zwei weiteren Angeklagten vor dem Berliner Landgericht wegen des "La Belle"-Attentats verantworten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)