Angestelltengruppe

  1. Da der Angestelltengruppe hier 6 Vertreter angehören, also mehr als die in diesen Vorschriften vorgesehene Mindestzahl von 5 Mitgliedern, war der Antragsgegner für die Wahl des Gruppenvertreters nicht zuständig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)