Angestelltenverhältnisses

  1. Gleiches besagt § 6 I Nr. 2 RBerG. Danach steht das Rechtsberatungsgesetz der Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten durch Anwaltsangestellte nur dann nicht entgegen, wenn sie diese im Rahmen des Angestelltenverhältnisses erledigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)