Angriffskriegen

  1. Das Grundgesetz enthalte eine bindende Friedenspflicht und schließe auch indirekte Beteiligungen an Angriffskriegen aus. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 11.12.2002)
  2. Zur selben Zeit wird in Ludwigshafen eine unternehmerische Entscheidung getroffen, die auf tragische Weise maßgeblich sein wird für die Umsetzung von Hitlers zerstörerischen Angriffskriegen und seinem todbringenden Rassenwahn. ( Quelle: Die Zeit (24/2004))
  3. Mich beunruhigt, dass Menschenrechte nur noch sehr selektiv problematisiert und dann auch noch in Zusammenhang mit der Begründung von Angriffskriegen gebracht werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.01.2004)