Bei der einen handelt es sich um ein Gutachten zur Strafbarkeit des Angriffskrieges, das Schmitt 1945 im Auftrag Friedrich Flicks verfaßt hat, der eine Verurteilung vor dem Tribunal der Siegermächte befürchtete.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Alle Angeklagten waren führend am Aufbau der nationalsozialistischen Diktatur, an der Vorbereitung eines Angriffskrieges, an Kriegsverbrechen und / oder Verbrechen gegen die Menschheit beteiligt gewesen.
( Quelle: Die Welt vom 19.11.2005)
Art. 26 Abs. 1 GG erklärt "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten" für verfassungswidrig und strafbar.
( Quelle: Junge Welt 2000)