Mit dem Plädoyer des Anklagevertreters wurde die Beweisaufnahme gestern offiziell beendet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Auf Antrag des Anklagevertreters und der Verteidigerin blieb das Schöffengericht mit der Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten am unteren Rand des Strafrahmens.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.10.2001)