Anknüpfung

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  1. Diese tief gehende Anknüpfung an die europäische Geschichte ermutigt gleichzeitig, gerade im deutsch-polnischen Verhältnis in Gedanken weit in die Zukunft des 21. Jahrhundert vorauszueilen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Die Anknüpfung an solche individuelle Verarbeitung suchen die zahllosen Fundstücke des Alltagslebens; all diese Weißt-du-noch-Dinge, die sich prägend ins kollektive Gedächtnis eingesenkt haben. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  3. Debus erörtert, mit Rückgriff auf den Namensforscher Wilfried Seibicke, einige Möglichkeiten, wobei er die Anknüpfung an das Schwiegersystem für ungünstig hält: In der Tat wäre etwa ein Schwiegerfreund(in)vater wenig dienlich im Leibnizschen Sinn. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Durch die Anknüpfung an die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue unterscheidet sich die Altersversorgung von zusätzl., nicht insolvenzgesicherten Vergütungsbestandteilen der einzelnen Vergütungsperioden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Im Jahr darauf sorgte Marcel Reich- Ranicki, der Martin Luther unter den Feuilletonisten, für die Anknüpfung an die noch junge literarische Tradition. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Eine betriebsteilbezogene Anknüpfung des Begriffs der Betriebsabteilung würde in mehrgliedrigen Betrieben bei den betreffenden Mandatsträgern zu einer erhöhten Gefährdung des Bestands- und Inhaltsschutzes führen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Eine bemerkenswerte gedankliche Anknüpfung an die Inquisition, die sich gerne des Feuerrostes bediente. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.10.2004)
  8. Noch einmal in der Regionalliga spielen, das wäre schon etwas, träumt Rodheims Volleyball-Spielertrainer Klaus-Peter Raschke (40) von einer Anknüpfung an (fast) schon vergessene Rodheimer Glanzzeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  9. Die Bundeswehr, fordern die Friedensforscher, solle in ihrem Auftreten "auf jede Anknüpfung an diese Vergangenheit verzichten". ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  10. Denkbar ist, quasi als Korrektiv der weitgefaßten Anknüpfung, auf Tatbestandsebene eine diskriminierende oder zweckgerichtete Regelung zu fordern oder auf Rechtfertigungsebene weitergefaßte Ausnahmegründe anzuerkennen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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