Eher beiläufig heißt es in der Begründung zum Gesetz: "Die verursachergerechte Anlastung der Wegekosten durch die Lkw-Maut kann auch dazu beitragen, dass Güter von der Straße auf die Schiene und auf das Schiff verlagert werden."
( Quelle: Die Zeit (32/2001))
Es fehle dann weiterhin an einer gerechteren Anlastung der Wegekosten und gefährde zudem den "Grundkonsens" des Gütergewerbes mit der ohnehin benachteiligten Bahn.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)