Anlegerschutzbestimmungen

  1. Auch der Gesetzgeber ist nach vier Jahren aufgewacht und hat ein ganzes Bündel an neuen Anlegerschutzbestimmungen unter so kruden Kürzeln wie BilReG oder InvMG auf den Weg gebracht - oder aber in die Schublade verfrachtet. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.12.2004)