Falls es nicht zu einer Zulassung in den USA kommen sollte, sei an eine Notierung im Berliner Telephonhandel gedacht - kaum eine Garantie für Anlegersicherheit, denn für solch eine Zulassung gibt es keinerlei Auflagen, wie etwa Publizitätspflichten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)