Hieraus folgt, daß die Kommission bei der Festsetzung der Anpassungskoeffizienten für Erzeugnisse, die andere Merkmale aufweisen als die Leiterzeugnisse, analoge Kriterien zugrunde zu legen hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Weist ein von einem Erzeuger angebotenes Erzeugnis andere Handelsmerkmale auf als das Leiterzeugnis, so wird der Rücknahmepreis mittels Anwendung eines Anpassungskoeffizienten auf den Ankaufspreis des Leiterzeugnisses errechnet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)