Anpassungssatz

  1. Der Anpassungssatz bei den Kriegsopferrenten beträgt 0,23 Prozent im früheren Bundesgebiet und 0,62 Prozent in den neuen Bundesländern. ( Quelle: Welt 1998)
  2. In den Jahren 2000 und 2001 soll stattdessen - wie bei den Renten - der Anpassungssatz nur entsprechend der Inflationsrate ausfallen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)