Der Anpassungssatz bei den Kriegsopferrenten beträgt 0,23 Prozent im früheren Bundesgebiet und 0,62 Prozent in den neuen Bundesländern.
( Quelle: Welt 1998)
In den Jahren 2000 und 2001 soll stattdessen - wie bei den Renten - der Anpassungssatz nur entsprechend der Inflationsrate ausfallen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)