Anrechnungsfähigkeit

  1. Im vorl. Falle haben jedoch die Parteien nach den Feststellungen des LAG "ausdrückl. außer Streit gestellt, daß der Kl. auf die Sonderzuwendung, um deren Anrechnungsfähigkeit es geht, keinen Rechtsanspruch hatte". ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)