Anrechnungsmöglichkeit

  1. Die Betriebe sollen auch durch eine verbesserte Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer etwas entlastet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.03.2005)
  2. Damit sei diesen Betrieben zwar eine Steuerentlastung gewährt, für die rund 3000 Kapitalgesellschaften des IHK-Bezirks bestehe diese Anrechnungsmöglichkeit dagegen nicht. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.08.2002)