Geht es nach der sogenannten Freistellungsmethode (Einkünfte werden nur in dem Land besteuert, in dem die Immobilie liegt) oder kommt die wesentlich ungünstigere Anrechnungsmethode zum Tragen?"
( Quelle: Welt 1999)
Stattdessen erhofft sich die Internet-Kommission Besserung von der so genannten Anrechnungsmethode: Unabhängig von dem Land, in dem der Umsatz erzielt werde, bezahlt der inländische Unternehmer die Steuer zunächst in seinem Land.
( Quelle: Die Welt 2001)
Bislang berechnete sich der Unterhalt nach der so genannten Anrechnungsmethode: Das bereinigte Einkommen des Alleinverdieners wurde nach der Scheidung auf beide Ehegatten aufgeteilt, hiervon ein neues Einkommen der Frau aber voll abgezogen.
( Quelle: DIE WELT 2001)