Anrechnungsversprechen

  1. Daß, wenn sich die Wahrheit der vorstehend behandelten Behauptung der Bekl. über den Erlaß oder das Anrechnungsversprechen herausstellt, die Verurteilung der Bekl. zur Zahlung von 6720 DM nicht zu halten ist, ist bereits ausgeführt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)