Darüber hinaus ist bei verfolgungsbedingtem Abbruch einer Fachschul- oder Hochschulausbildung die Zeit bis zum regelmäßigen Abschluß als Anrechnungszeit zu berücksichtigen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Zeit kann später bei der Rentenberechnung als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, was eine höhere Rente ergibt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.08.2003)