Anscheinsbeweises

  1. Angesichts der hohen Verbindungs- und Übertragungssicherheit der Telematikdienste könnte der Beweis der korrekten Absendung einer Telematikurkunde den Schluß auf den Zugang im Wege des Anscheinsbeweises zulassen (122). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)