Anschlußnutzung

  1. Mit der jetzigen Bekanntgabe hätten Länder, Kommunen und weitere Interessierte die Möglichkeit, frühzeitig mit der Bundesvermögensverwaltung Gespräche über eine Anschlußnutzung der Liegenschaften zu führen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)